Richtlinie für die Fachschulabschlussarbeit
 

Institut zur Ausbildung
von Ingenieurpädagogen
Karl-Marx-Stadt                                                                            Karl-Marx-Stadt, 22.10.1968

 

Richtlinie zur Abschlußarbeit für Ingenieurpädagogen (Direktstudium)

 

1.    Ziel und Inhalt der Arbeiten

Die Abschlußarbeit stellt einen wichtigen Teil der Prüfung dar. In der Abschlußarbeit muß der Student die Fähigkeit nachweisen, selbständig die während des Studiums erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten anzuwenden.

Die Hausarbeiten müssen Untersuchungscharakter tragen und zu begründeten Schlußfolgerungen oder Vorschlägen führen. Hausarbeiten, die nur beschreibenden Charakter tragen, werden nicht angenommen

Entsprechend der Zielstellung der Ausbildung müssen sich die Abschlußarbeiten mit Fragen der Berufsausbildung beschäftigen. Es können Arbeiten zu folgenden Gebieten angefertigt werden:

1.    Technische, technologische und ökonomische Fragen der praktischen Berufsausbildung.
(Ausarbeiten und Begründen von Technologien für Lehrproduktion in Verbindung mit Methoden und Organisation der Ausbildung, Untersuchungen zu technisch-ökonomischen Fragen der Berufsausbildung, Erarbeitung von Vorschlägen zur technischen Einrichtung von Ausbildungsstätten u. ä.)

2.    Entwicklung von Produktionsmitteln und Produktionshilfsmitteln für die Berufsausbildung mit Darstellung des Einsatzes und der sich aus dem Einsatz ergebenden organisatorisch-methodischen Fragen.

3.    Untersuchungen psychologischer, pädagogischer und methodischer Art, besonders zu Problemen der Arbeitspsychologie, Jugendpsychologie, Erhöhung der Effektivität der Berufsausbildung und staatsbürgerlichen Erziehung.

4.    In geringer Anzahl Anfertigung von Lehrmitteln mit Beweisführung für deren Zweckmäßigkeit und Darstellung des methodischen Einsatzes.

 2.    Themenstellung und Betreuung

Die Studenten reichen Themenvorschläge bis zum 3.1.1969 auf einem Bogen A4 dem Bereichsleiter Studienorganisation ein.

Der Themenvorschlag muß enthalten:

Namen des Studenten, Studiengruppe,
Thema,
Grobgliederung des Themas,
Name des Betreuers der Arbeit.

Die Abschlußarbeiten sollen in erster Linie dazu dienen, Fragen der praktischen Berufsausbildung in den Ausbildungsstätten zu untersuchen und Hinweise für die Lösung von Problemen der praktischen Berufsausbildung bringen. Die Grundlage für die Wahl des Themas ist deshalb die Absprache zwischen dem Studenten und dem künftigen Einsatzbetrieb. Dort soll vereinbart werden, welche Aufgaben bzw. Probleme der Ausbildungsstätte Gegenstand der Arbeit sein können. Der Student hat dabei das Recht, eigene Wünsche zur Thematik der Abschlußarbeit vorzutragen. Maßgebend für die Wahl des Themas muß jedoch die Überlegung sein, welchen Nutzen die Arbeit für die Ausbildungsstätte hat.

In einer geringen Anzahl können Themenvorschläge auf der Grundlage der Hinweise der Fachdozenten des Institutes unterbreitet werden. Dies trifft z. B. für Fachdozenten in den Erziehungswissenschaften, in Betriebsökonomie und in den Fachwissenschaften zu.

Schließlich können Hinweise der VVB und Hinweise bzw. Absprachen mit Forschungseinrichtungen ebenfalls Grundlage für Themenvorschläge sein.

Für die Wahl des Betreuers ist der Student selbst verantwortlich.
Als Betreuer kann der Student wählen:

1.    Fachdozenten des Institutes,

2.    Direktoren, stellv. Direktoren, Ausbildungsleiter und Lehrobermeister einer Ausbildungsstätte,

3.    Mitarbeiter des Deutschen Institutes für Berufsausbildung, der Bezirkskabinette für die Weiterbildung der Lehrer und Erzieher, Inspektoren für Berufsausbildung der VVB.

Die notwendigen Absprachen zwischen Studenten und dem Betreuer müssen vor Einreichen des Themenvorschlags getroffen werden.
Für technische, technologische und methodische Fragen der praktischen Berufsausbildung sind die Betreuer in erster Linie aus den Betrieben zu wählen.
Die Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studenten ist zulässig, wenn vom Betreuer der Arbeit die Aufgabenstellung der einzelnen Studenten klar abgegrenzt wurde. Diese Abgrenzung muß aus dem Themenvorschlag ersichtlich sein.

Das Thema wird durch das Institut im Januar 1969 bestätigt und ist erst von diesem Zeitpunkt an verbindlich.

3.    Zeit für die Anfertigung der Arbeit

Im Zusammenhang mit den Überlegungen zum Themenvorschlag soll der Student bereits vorbereitende Arbeiten (Literatur- und Problemstudium) vornehmen.

Für die Anfertigung der Hausarbeit erhält der Student im 6. Semester eine Freistellung von vier Wochen.

Der Zeitraum der Freistellung und den Abgabetermin der Arbeit bestimmt das Institut.

4.    Hinweise zur Form der Abschlußarbeit

Beim Anfertigen der Abschlußarbeit (schriftliche Form) sind nachstehende Forderungen zu beachten:

1.    Die Arbeit ist in doppelter Ausfertigung abzugeben. Jede Ausfertigung ist einzuheften (Klemmappe, Schnellhefter, u. ä. verwenden).
Sind der Arbeit viele Anlagen (Untersuchungsprotokolle, Berechnungen u. a.) beizufügen, so sind diese in besonderem Hefter zusammenzufassen. Der Hefter ist als Anlage zur Hausarbeit des Prüflings zu kennzeichnen.

2.    Die Arbeit ist mit einem Deckblatt (Titelblatt) zu versehen.
Es soll enthalten:
Thema,
Abschlußarbeit zur Prüfung als Ingenieurpädagoge, Fachrichtung ...,
vorgelegt von (Vorname, Name, Beruf, Ausbildungsstätte, Ort, Prüfungsnummer)

3.    Die Arbeit ist mit Schreibmaschine zu schreiben (1 ½zeilig).

4.    Für die Arbeit ist Papier im Format DIN A 4 zu verwenden. Die Bogen sind einseitig zu beschreiben.

5.    Der Umfang der Arbeit ist mit dem Mentor festzulegen. Er soll in der Regel 30-40 Seiten umfassen, wobei Anlagen nicht mitzuzählen sind.

6.    Den Ausführungen ist auf einem besonderen Blatt eine Gliederung voranzustellen.
In der Gliederung ist bei den einzelnen Punkten auf der rechten Seite die Seitenzahl anzugeben.

7.    Bezifferung und Text der Gliederungspunkte werden jeweils als Überschriften den entsprechenden Abschnitten der Arbeit vorangestellt.

8.    Die Arbeit muß links einen Heftrand von 4 cm haben.

9.    Die Seiten sind fortlaufend zu numerieren, beginnend mit der Gliederung, endend mit dem Literaturverzeichnis.

10.  Zur Erleichterung der Korrektur ist jede 5. Zeile einer Seite fortlaufend zu numerieren (5, 10, 15 usw.). Auf jeder neuen Seite ist wieder mit ‘5‘ zu beginnen.

11.  Es ist auf eine gute Blattaufteilung und –ausnutzung zu achten.

12.  Fotos, Zeichnungen, Skizzen und sonstige Illustrationen können verwendet werden, wenn sie zur besseren Lösung eines Problemes notwendig sind und den Wert der Arbeit erhöhen.

13.  Zitate und Buchauszüge sind in jedem Fall in Ausführungszeichen zu setzen und mit der Quellen- und Seitenangabe zu versehen. Der Vermerk kann in Klammern hinter dem Zitat oder als Fußnote der Seite angebracht werden.

14.  Die benutzte Literatur ist am Ende in einem numerierten Verzeichnis in folgender Weise anzugeben.

Bei Büchern:
Verfasser (Doppelpunkt): Titel (Punkt). Band (Komma), Auflage (Komma), Ort und Jahr (Punkt).

Bei Zeitschriften und Zeitungen:
Verfasser (Doppelpunkt): Band (Komma), Titel (Punkt). „Name der Zeitschrift“ (in Anführung und Komma), Nummer und Jahr bzw. Datum (Punkt).

15.  Werden Niederschriften von Vorlesungen und Vorträgen verwendet, so sind diese anzugeben mit Nennung des Institutes, des Dozenten und des Studienjahres bzw. des Datums.

16.  Am Schluß der Arbeit ist auf besonderem Blatt eine Erklärung folgenden Wortlauts abzugeben:

„Ich versichere, daß ich die vorstehende Arbeit selbständig angefertigt und andere als die angegebenen Hilfsmittel nicht benutzt habe.“

5.    Grundsätze für die Bewertung der Arbeit

Von jeder Arbeit wird gefordert, daß sie Untersuchungscharakter trägt. Aus ihr müssen Untersuchungsmethoden, Untersuchungsgebiet, Untersuchungsergebnisse, Analyse, Verallgemeinerung, Schlußfolgerungen und Vorschläge bzw. Lösungen des Problems ersichtlich sein. Die Untersuchungsunterlagen (Fragebogen, Protokolle u. ä.) sind als Anlagen, u. U. in besonderem Hefter, beizufügen. Untersuchungsergebnisse sind nach Möglichkeit mathematisch-statistisch aufzubereiten und zweckmäßig grafisch darzustellen. Besonderer Wert ist auf die Beispiele, Begründungen, Beweisführungen sowie die Verbindung von Theorie und Praxis zu legen. Die Wissenschaftlichkeit der Arbeit muß in Inhalt und Form gewährleistet sein.

Die Hausarbeit muß in der äußeren Form den in dieser Richtlinie gestellten Forderungen entsprechen. Sie muß weiterhin in sprachlicher Hinsicht den an einen Fachschulabsolventen zu stellenden Forderungen entsprechen. Arbeiten, die diesen Anforderungen nich genügen, werden zurückgewiesen. In Zweifelsfällen veranlaßt das Institut eine Korrektur auf Deutsch.

Die Arbeiten werden durch einen Dozenten des Institutes oder einen Beauftragten des Institutes bewertet. Das Institut behält sich vor, eine 2. Korrektur durchzuführen. Das Institut entscheidet, ob eine Arbeit zu verteidigen ist. Es legt den Ort und den Termin der Verteidigung fest. Dem Studenten wird im Regelfall 14 Tage vorher mitgeteilt, ob, wann und wo die Verteidigung erfolgt. Neben einem Dozenten des Instituts nimmt der Betreuer an der Verteidigung teil. Lehrmittel sind grundsätzlich zu verteidigen.

 

Fugmann
Bereichsleiter
Studienorganisation

 

ifi/300/68

 

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